Bericht des Aktuars
Überschussbeteiligung
Unsere einfachste Möglichkeit, Ihre Altersvorsorge zu verbessern, besteht in den regelmäßigen Überschussbeteiligungen. Aufgrund der (inzwischen vergangenen) Niedrigzinsphase dürfen wir aktuell nur relativ niedrige Zinsen in unseren Tarifen garantieren. Da die tatsächlich erwirtschaftete Rendite natürlich besser ist, geben wir diesen Überschuss als eine Zusagenerhöhung an Sie zurück.
Neue Tarife
Diese Möglichkeit ist weniger konkret, aber nicht weniger wichtig. Unsere Tarife dienen dem Zweck, Ihre Versorgungsbedürfnisse abzudecken. Im abgelaufenen Jahr haben wir hier in der Pensionskasse eine Lücke gefunden, die mit der Einführung des EnAIW-Tarifs geschlossen wurde. Dieser Tarif deckt alle Versorgungsarten (Alters-/Invaliden-/Hinterbliebenenversorgung) ab, wobei die Hinterbliebenenversorgung hier auf Lebensgemeinschaften erweitert wurde und nicht nur Ehegemeinschaften, bzw. gleichgestellte Partnerschaften, umfasst.
Sicherstellung der Angemessenheit der Rechnungsgrundlagen
Zuletzt noch ein vermutlich eher langweiliges, aber dennoch sehr wichtiges, Thema. Die verwendeten Rechnungsgrundlagen für neue Versicherungen, bzw. neue Beiträge in alten Versicherungen, unterliegen einer Genehmigungspflicht der Aufsichtsbehörde. Das heißt, es wird regelmäßig überprüft, dass die Rechnungsgrundlagen für den Moment und die Zukunft angemessen sind. Bezüglich der Vergangenheit ist die Aufsicht allerdings nicht so strikt. Gerade bei den Zinsen hat man gesehen, dass es viel Bewegung auf dem Markt geben kann. Hier sind wir selber gefragt, dafür zu sorgen, dass wir auf alle Eventualitäten vorbereitet sind. Und genau da ist es mir wichtig, dass wir Lösungen bauen, bevor die entsprechenden Probleme auftreten. Hier sorgen wir mit einer vorsichtigen Reservierungspolitik dafür, dass wir Ihnen eine gute Versorgung garantieren können, anstatt an dem überhöhten Versprechen einer überragenden Versorgung zu scheitern.
Johannes Mul