Bericht Sprecherkreis 2024
Schwerpunkt unserer Arbeit war die Beschäftigung mit mehreren Einzelfällen im Bereich des Sozialfonds, die uns veranlasst haben, grundsätzlich die Maßgaben von Bewilligungen oder Ablehnungen – durchaus auch kontrovers – zu diskutieren:
Sozialfond: Grundsätzlicher Umgang mit dem Antrag von Rentner:innen
Seit einigen Jahren ist zu beobachten, dass viele Rentner:innen weiterhin an ihren Schulen beschäftigt sind und damit helfen, die Unterrichtsversorgung in Zeiten von Lehrkräftemangel an den Schulen sicher zu stellen. Außerdem sichern sie sich ein Zusatzeinkommen und bringen sich mit ihrem Wissen und ihrer Erfahrung weiterhin in Schulbelange ein. Selbstverständlich stellen diese Rentner:innen auch Anträge auf Leistungen des Solidarfonds und erhalten Leistungen daraus.
Im Jahr 2024 kam es vermehrt aber auch zur Auseinandersetzung mit Anträgen von Rentner:innen, die sich gerade nicht mehr oder gerade eben noch in verschiedenen Arten von Beschäftigung an ihren Schulen befanden und Anträge auf Leistungen gestellt haben. Zusammen mit Frau Buchholz (Beihilfekasse, Sozialfonds), dem Vorstand und dem Aufsichtsrat der Hannoverschen Kassen haben wir intensiv diskutiert und eine interne Leitlinie formuliert, wie mit diesen Anträgen in Zukunft umzugehen ist: Maßnahmen aus dem Solidarfonds dienen in erster Linie der Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit, Mitarbeiter:innen sollen nach Beendigung der Maßnahme noch mindestens 6 Monate erwerbstätig sein, unabhängig davon, ob sie Rentner:innen sind oder nicht.
Sozialfond: Grundsätzlicher Umgang mit Wiederholungsanträgen
Im Jahr 2024 kam es auch vermehrt zu Wiederholungsanträgen auf Leistungen aus dem Sozialfonds von Mitarbeiter:innen, die offensichtlich immer wieder an die gleichen individuellen gesundheitlichen Grenzen kommen, Hilfe benötigen und mehrfach nacheinander Anträge auf gleiche oder ähnliche Leistungen stellen. Auch hier haben wir intensiv mit Frau Buchholz und dem Vorstand der Hannoverschen Kassen diskutiert, wie weit wir in die Beurteilung von Erfolgsaussichten für bestimmte Leistungen gehen und ob wir Kriterien dafür entwickeln, ab wann wir Leistungen verwehren, wenn sie sich in unseren Augen voraussichtlich als nicht nachhaltig erweisen.
Alle Anträge werden weiterhin – wie bisher vom ersten Antrag an – sorgfältig von Frau Buchholz geprüft und bewilligt oder auch abgelehnt, aber wir haben beschlossen, dass wir in Zukunft ab dem 2. Wiederholungsantrag ganz genau hinschauen und prüfen, ob eine nachhaltige positive gesundheitliche Wirkung wahrscheinlich ist und wir diesem Antrag stattgeben, obwohl diese Leistung bereits zweimal gewährt wurde und sich nicht als nachhaltig erwiesen hat. Frau Buchholz hat in der Vergangenheit im Anschluss an eine Ablehnung oft noch Alternativen aufgezeigt und mit den Betroffenen zusammen gute Wege gefunden, wie diese dennoch in ihrer gesundheitlichen Entwicklung weiterkamen. Außerdem gibt es nach wie vor die Möglichkeit, dass Antragsteller:innen sich nach einer Ablehnung im Sozialfonds an den Sprecherkreis wenden und um eine Überprüfung der Entscheidung bitten können.
Der Sprecherkreis besteht zurzeit aus Dr. Thomas Klas aus Kassel, Andreas Sprick aus Oldenburg, Thomas Harting aus Cottbus und mir, Jens Strickrott, aus Kiel.
v.l.n.r. Dr. Thomas Klas, Andreas Sprick, Jens Strickrott, Thomas Harting
Wenn Sie Fragen rund um das Thema Hannoversche Kassen haben und sich zunächst nicht direkt an die Verantwortichen in Ihren Einrichtungen oder die Hannoverschen Kassen selbst wenden möchten, sprechen Sie uns gerne an und schicken uns eine E-Mail:
j.strickott@rudolf-steiner-schule-kiel.de
Jens Strickrott
Sprecher des Sprecherkreises