Mit großer Freude möchten wir Ihnen von den positiven Entwicklungen des Solidarfonds Altersversorgung berichten.
Dieser Fonds wurde im Jahr 2012 vom Bund der Freien Waldorfschulen und der Hannoverschen Solidarwerkstatt e.V. ins Leben gerufen. Der Anlass war die wachsende Anzahl von Anfragen ehemaliger Mitarbeiter:innen von Waldorfeinrichtungen, die im Alter in wirtschaftliche Not geraten waren und für die bisherige Unterstützungsmöglichkeiten nicht ausreichend waren.
Der Solidarfonds hat es sich zum Ziel gesetzt, auch denjenigen Mitarbeitenden der Waldorfbewegung ein würdiges Leben im Alter zu ermöglichen, die aus verschiedenen Gründen in der Vergangenheit keine ausreichende Altersversorgung aufbauen konnten. Er dient als solidarisches Unterstützungsinstrument für Bedürftige in wirtschaftlich schwierigen Lebenssituationen nach der Erwerbstätigkeit. Die Zuwendungen aus dem Fonds sind freiwillige Unterstützungen und keine Leistungen der betrieblichen Altersversorgung.
Der Solidarfonds wurde geschaffen, um über die Leistungen der Altersversorgung hinaus auf die individuellen Bedürfnisse Bedürftiger einzugehen. Daher sieht es der Solidarfonds auch als seine Aufgabe an, die Antragstellenden bei Anfragen und Gesprächen mit den Einrichtungen, in denen sie in der Vergangenheit tätig waren, zu unterstützen. In diesem Sinne versteht sich der Solidarfonds als ein Organ der Wahrnehmung und Unterstützung für Solidarität zwischen Einrichtung und Antragstellenden.
Seit der Gründung im Jahr 2012 konnte der Solidarfonds insgesamt 38, teilweise auch länger andauernde, Förderungen mit einer Gesamtfördersumme von 413.173 Euro vergeben (Stand 06/2024).
In den Berufsbiografien der Antragsteller:innen zeigen sich als Armutsrisiko unter anderem folgende Faktoren:
- Freiberuflichkeit, insbesondere bei Eurythmist:innen
- Arbeit in der Gründungsphase von Schulen und Einrichtungen
- Tätigkeit an ausländischen Waldorfschulen
- Variantenreiche Berufswege
- Ehescheidungen, Alleinerziehung der Kinder
Diese Faktoren spiegeln keineswegs einen besonders riskanten persönlichen Lebensentwurf wider. Vielmehr liegen viele dieser Aspekte im Bereich des üblichen Engagements innerhalb der Waldorfbewegung oder gehören zu den ganz normalen „Lebensrisiken".
Immer wieder stehen wir vor der Herausforderung, dass ehemalige Mitarbeiter:innen durch mehrere Schulwechsel keine unverfallbaren Ansprüche auf eine Altersversorgung erwerben konnten. Trotz intensiver Unterstützung durch den Fonds gelingt es oft nicht, diese Schulen zu einer Beteiligung an der Versorgung zu bewegen. Allerdings gibt es erfreulicherweise auch Schulen, die sich in solchen Fällen mit Spenden am Fonds beteiligen.
Wer kann gefördert werden?
Ehemalige Mitarbeiter:innen, die mindestens 15 Jahre ihres Berufslebens an einer Waldorfschule oder an Ausbildungsstätten tätig waren und deren Einkommen unter den aktuellen Fördergrenzen liegt, können Unterstützung erhalten. Die genauen Fördergrenzen finden Sie auf unserer Homepage unter Moderne Solidarformen/Solidarfonds.
Wir möchten uns an dieser Stelle sehr herzlich bei allen Spender:innen und Einrichtungen bedanken, die den Fonds in den vergangenen Jahren unterstützt haben. Ihre Großzügigkeit und Ihr Engagement sind von unschätzbarem Wert und machen dieses Solidarangebot überhaupt erst möglich!
Wir wissen, dass es für Menschen in wirtschaftlicher Not oft eine große Hürde ist, um Hilfe zu bitten. Sollten Sie in Ihrem Umfeld jemanden kennen, der Unterstützung benötigt, ermutigen Sie diese Person bitte, Kontakt mit dem Solidarfonds aufzunehmen.
Für die Vergabe der Förderungen sind Britta Buchholz und Christoph Dörsch zuständig. Das Kuratorium, bestehend aus Betina Jäger (FWS Schwerin), Thomas Krauch (Waldorf-Stiftung) und Andreas Rebmann (Software AG Stiftung), begleitet den Solidarfonds Altersversorgung.
Wir sind weiterhin auf Ihre wertvolle Unterstützung angewiesen und bitten Sie herzlich, uns auch in Zukunft mit Ihren Spenden zu unterstützen.
Britta Buchholz