Waldorf-Versorgungswerk
Lehrerinnen und Lehrer sowie Erzieherinnen und Erzieher an privaten Schulen können sich laut Gesetz (§ 6 SGB VI) von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreien lassen, wenn ihr Arbeitgeber ihnen eine beamtenähnliche Versorgung zusagt. Die Hannoverschen Kassen haben mit dem Waldorf-Versorgungswerk eine solche beamtenähnliche Versorgung für freie Schulen, insbesondere Waldorfschulen, entwickelt.
Ab dem Zeitpunkt der Befreiung werden Beiträge nun nicht mehr in die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt, sondern in das Waldorf-Versorgungswerk, und damit in ein eigenes Versorgungswerk für freie Schulen. Das Waldorf-Versorgungswerk sichert die jeweilige Altersvorsorge und eröffnet zugleich die Möglichkeit, diese Altersvorsorge auch selbst mitzugestalten.
Der Gesetzgeber hat die Möglichkeit der Befreiung inzwischen eingeschränkt. Die obigen Regelungen gelten nur für Einrichtungen, die bis zum Stichtag 13.11.2008 dem Waldorf-Versorgungswerk beigetreten sind. Für diese Einrichtungen gelten die alten Regelungen ohne Einschränkung weiterhin.
Aufgrund der Zinssituation wurde der Versicherungstarif für den Neuzugang ab 01.04.2020 geschlossen.
Weitere Informationen zum Waldorf-Versorgungswerk können Sie auch unseren Merkblättern entnehmen.