Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegung
Die EU-Verordnung 2019/2088 vom 27. November 2019 verpflichtet den Finanzdienstleistungssektor, Transparenz über die Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken herzustellen (Offenlegungsverordnung).
Die Hannoversche Alterskasse VVaG und die Hannoversche Pensionskasse VVaG (kurz: Hannoversche Kassen oder HK) sind als regulierte Pensionskassen und Einrichtungen der betrieblichen Altersvorsorge (EbAV) „Finanzmarktteilnehmer" nach Artikel 2, 1c) der Offenlegungsverordnung.
Die nachfolgenden Ausführungen gelten für unsere komplette Kapitalanlage, inklusive aller Durchführungswege und Tarife.
Anforderungen der OffenlegungsVerordnung
Informationen zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungsprozessen (Artikel 3 – EU-Verordnung 2019/2088)
Die Hannoverschen Kassen verfolgen seit ihrer Gründung im Jahr 1985 eine Ausrichtung ihrer Geldanlage nach sozialen und ökologischen Merkmalen im Sinne der Versicherten. 2013 wurde dieser Ansatz professionalisiert und in das moderne Nachhaltigkeitsverständnis, wie wir es heute kennen, überführt.
Wir verstehen Nachhaltigkeit als integralen Bestandteil all unserer Aktivitäten, der sich nicht nur in unseren Geldanlagen, sondern auch in den anderen Unternehmensbereichen widerspiegelt. Für unsere Kapitalanlage gelten die Ziele Sicherheit, Qualität, Liquidität und Rentabilität. Darüber hinaus berücksichtigen wir in allen Anlageklassen und bei allen Anlageentscheidungen differenzierte Nachhaltigkeitskriterien, die auch vor dem Hintergrund der Risikovorsorge mit einbezogen werden. Unsere Kriterien gelten sowohl für Direktinvestitionen als auch für Anlagen in Fonds.
Die Beachtung von Nachhaltigkeitskriterien bei der Bewertung unserer Geldanlagen ermöglicht einen 360-Grad-Blick auf den Schuldner. Dadurch sind wir in der Lage, umfassendere Anlageentscheidungen zu treffen als mit der alleinigen Betrachtung finanzieller Aspekte. Dementsprechend wird die Nachhaltigkeit jeder Investition vor der Investition anhand unserer Kriterien überprüft und jede Anlage, die sich in unserem Bestand befindet, regelmäßig (mind. alle 3 Jahre) überprüft. Anlagen, die gegen unsere Ausschlusskriterien verstoßen, dürfen nicht erworben werden und sollte eine Anlage während der Haltedauer gegen die Ausschlusskriterien verstoßen, wird sie veräußert, sobald dies ohne wirtschaftlichen Schaden möglich ist. Die Überprüfung erfolgt durch die Abteilung Kapitalanlagen ggf. unter Zuhilfenahme externer Nachhaltigkeitsratings, soweit Informationen nicht frei verfügbar sind. Die Ergebnisse werden regelmäßig an den Vorstand berichtet.
Durch den Ansatz der Vermeidung von Anlagen, die gegen wesentliche Elemente der Nachhaltigkeit verstoßen, sind unsere Kriterien grundsätzlich dazu geeignet, Nachhaltigkeitsrisiken zu vermeiden.
Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Artikel 4 und Artikel 7 – EU-Verordnung 2019/2088)
Die Hannoversche Alterskasse VVaG und die Hannoversche Pensionskasse VVaG berücksichtigen die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen ihrer Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Die nachfolgenden Erklärungen zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen sind jährlich zu erstellen.
- Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren Hannoversche Alterskasse VVaG – Version 2
- Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren Hannoversche Pensionskasse VVaG – Version 2
Erklärung zur Vergütungspolitik im Zusammenhang mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken (Artikel 5 – EU-Verordnung 2019/2088)
Alle Mitarbeitenden der Hannoverschen Kassen, inkl. des Vorstands, erhalten ein Fixgehalt und keinerlei variable Vergütung. Da das Geschäftsmodell, die Satzung und das Leitbild der Hannoverschen Kassen auf eine sichere und nachhaltige Rente abzielen, ist die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitschancen und -Risiken integraler Bestandteil jeglichen Handelns und kein Bestandteil der Vergütungspolitik.
Transparenz in den Vorvertraglichen Informationen (Artikel 6 und 8 – EU-Verordnung 2019/2088)
Bei allen Durchführungswegen und Tarifen der Hannoverschen Alterskasse VVaG und der Hannoverschen Pensionskasse VVaG handelt es sich um Finanzprodukte mit ökologischen und sozialen Merkmalen gem. der Verordnung. Die Offenlegungsverordnung beschreibt ein festes Vorgehen und bietet ein Formular zum Ausweis der Informationen in vorvertraglichen Informationen.
Entsprechend Art. 6 und 8 der EU-Verordnung 2019/2088 haben die Hannoversche Pensionskasse VVaG und die Hannoversche Alterskasse VVaG ihre Vorvertraglichen Informationen um die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken (Artikel 6) und Transparenz bei der Bewerbung ökologischer oder sozialer Merkmale (Artikel 8) ergänzt.
Informationen zu ökologischen und sozialen Merkmalen unseres Produktes finden sich im Anhang dieses Dokumentes:
- Vorvertragliche Informationen nach Art. 8 Abs. 1, 2 und 2a der Verordnung (EU) 2019/2088 und Art. 6 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2020/852 genannten Finanzprodukten –
Hannoversche Alterskasse VVaG – Version 2 - Vorvertragliche Informationen nach Art. 8 Abs. 1, 2 und 2a der Verordnung (EU) 2019/2088 und Art. 6 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2020/852 genannten Finanzprodukten –
Hannoversche Pensionskasse VVaG – Version 2
Die „Vorvertragliche Informationen nach Art. 8 Abs. 1, 2 und 2a der Verordnung (EU) 2019/2088 und Art. 6 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2020/852 genannten Finanzprodukten (Offenlegungsverordnung) – Hannoversche Pensionskasse VVaG" wurden ergänzend in das „Merkblatt betriebliche Altersversorgung mit der Hannoverschen Pensionskasse VVaG" eingearbeitet.
Offenlegung von Produktinformationen für Finanzprodukte, mit denen ökologische oder soziale Merkmale beworben werden, auf der Internetseite (Artikel 10 – EU-Verordnung 2019/2088)
a) Zusammenfassung
Die Hannoversche Alterskasse und die Hannoversche Pensionskasse sind Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung. Als Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit (VVaG) bieten die Hannoversche Pensionskasse und die Hannoversche Alterskasse unterschiedliche Tarife und Durchführungswege für die betriebliche Altersversorgung (bAV) an. Alle Durchführungswege und Tarife werden in dem jeweiligen VVaG in einem Sicherungsvermögen geführt.
Die vorliegende Veröffentlichung bezieht sich auf alle Durchführungswege und Tarife beider Kassen und die nachfolgenden Informationen gelten für den gesamten Kapitalbestand.
b) Kein nachhaltiges Investitionsziel
Mit diesem Finanzprodukt werden ökologische oder soziale Merkmale beworben, aber keine nachhaltigen Investitionen angestrebt.
Zum jetzigen Zeitpunkt besteht keine Mindestverpflichtung zu einem bestimmten Anteil an Investitionen, die nach Taxonomieverordnung EU 2020/852 Art. 3 und Art. 9 und Offenlegungsverordnung Art. 2 Nr. 17 als nachhaltig einzustufen sind.
Gleichzeitig leisten unsere Ausschlusskriterien und Prüfprozesse, die für 100% unserer Anlagen und Assetklassen gelten, jedoch einen Beitrag zum Schutz der Umwelt und zur Erreichung sozialer Werte. Die Festlegung einer Mindestquote für nachhaltige Investitionen und die damit verbundenen Konsequenzen für Pensionskassen werden aktuell intern diskutiert.
Mit dem Finanzprodukt werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt.
c) Ökologische oder soziale Merkmale des Finanzprodukts
Der größte Hebel einer Pensionskasse zur Förderung einer nachhaltigen Wirtschaft ist die nachhaltige Kapitalanlage der Versichertengelder. Unsere Versicherten und Mitglieder wollen, dass wir ihr Geld sicher, rentabel und nachhaltig zugleich anlegen. Gesucht werden Kapitalanlagen, die einen Beitrag zur Lösung gesellschaftlicher Probleme leisten, z. B. durch erneuerbare Energien, nachhaltige Ernährung, nachhaltige Land- und Forstwirtschaft, nachhaltiges Wohnen, Bildung und Kultur, Soziales und Gesundheit sowie durch nachhaltige Mobilität und die auf diese Weise soziale und ökologische Merkmale erfüllen. Wir haben für alle Anlageklassen spezifische soziale, ethische und ökologische Kriterien definiert. Ausgeschlossen werden u.a. Investitionen in Emittenten, die Menschenrechte verletzen, gegen Umweltkonventionen verstoßen, Waffen produzieren oder in Korruptionsfälle verwickelt sind.
Eine Übersicht über unsere Kriterien für alle Assetklassen veröffentlichen wir unter „Nachhaltigkeit in den Hannoverschen Kassen" auf unserer Website unter
https://www.hannoversche-kassen.de/ueber-uns/publikationen/
d) Anlagestrategie
Die Anlagepolitik (§234I VAG) finden Sie für beide Kassen unter
https://www.hannoversche-kassen.de/ueber-uns/publikationen/
Die Nachhaltigkeit unserer Anlagen soll im gesamten Investmentprozess gesichert werden. So werden bestimmte Anlageformen ausgeschlossen, in der konkreten Prüfung einer Anlage finden die Ausschluss- und Positivkriterien Anwendung und in einem weiteren Schritt wird der Bestand während der Haltedauer einer Anlage regelmäßig überprüft und bewertet.
Für die Bewertung beziehen wir Nachhaltigkeitsratings von imug rating, einer externen Ratingagentur aus Hannover. Die Verwendung frei verfügbarer Nachhaltigkeitsratings anderer anerkannter Ratingagenturen oder die Erstellung einer eigenen Bewertung (bei sehr guter Datenlage) wird jedoch nicht ausgeschlossen.
Ergänzend zum externen Rating bzw. wenn dieses nicht verfügbar ist, führen wir eine eigene Recherche zu dem jeweiligen Titel durch. Vor allen Neuinvestitionen sowie zur regelmäßigen Überprüfung der investierten Titel wird eine interne Nachhaltigkeits-einstufung vorgenommen. Hierin werden die Ergebnisse der Ratings für die verschiedenen Bereiche erfasst, vom Kapitalanlageteam diskutiert und abschließend in verschiedene Ratingklassen eingeordnet. Anlagen mit den Einstufungen „Vorreiter", „positiv" und „neutral" verstoßen nicht gegen unsere Ausschlusskriterien, unterscheiden sich aber in dem Umfang, in dem die ergänzenden Positivkriterien erfüllt werden. Negativ eingestufte Anlagen verstoßen gegen unsere Ausschlusskriterien. Neuanlagen, die gegen die Ausschlusskriterien verstoßen, sind unzulässig. Dennoch kann es vorkommen, dass Anlagen, die sich bereits im Bestand befinden, durch kontroverse Verhaltensweisen des Emittenten oder in Folge der Verschärfung unserer Kriterien nicht (mehr) unseren Ausschlusskriterien entsprechen. In diesem Fall gilt, dass diese Anlagen nicht um jeden Preis veräußert werden. Sollte sich eine ertragsneutrale Möglichkeit zum Verkauf ergeben, ist diese zu realisieren.
In der Regel wird bei Neuinvestitionen vor der Investition ein Nachhaltigkeitsrating von imug rating angefragt. Fester Bestandteil der Unternehmensbewertung der externen Ratingagentur ist die Überprüfung der Richtlinien und Managementstrukturen für ESG-Bereiche (Environment, Human Resources, Human Rights, Business Behaviour, Corporate Governance) eines Unternehmens. Ergänzt wird dieses Bild durch einen Report zu den Kontroversen eines Unternehmens, den wir ebenfalls von imug rating bekommen. Ein weiterer Bestandteil der Unternehmensbewertung der Ratingagentur ist die Überprüfung, ob die Unternehmen die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen, die Internationalen Menschenrechte und die ILO-Kernarbeitsnormen einhalten. Dieser Report legt auch dar, wie das Unternehmen mit eventuellen Verstößen umgeht. Abhängig vom Ergebnis des Ratings und der Schwere und Häufigkeit der Verstöße wird über die Weiterverfolgung der Investition entschieden.
Bei unserer eigenen Recherche zu Titeln verfahren wir ähnlich. Zur Überprüfung der Publikationen des Unternehmens nutzen wir das Internet zur Kontroversrecherche sowie nach Möglichkeit frei verfügbare Daten oder Quellen von NGOs wie Transparency International oder Urgewald.
e) Aufteilung der Investitionen
#1 Ausgerichtet auf ökologische und soziale Merkmale umfasst Investitionen des Finanzprodukts, die zur Erreichung der beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale getätigt wurden.
#2 Andere Investitionen umfasst die übrigen Investitionen des Finanzprodukts, die weder auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind noch als nachhaltige Investitionen eingestuft werden.
Die Kategorie #1 Ausgerichtet auf ökologische oder soziale Merkmale umfasst folgende Unterkategorien:
- Die Unterkategorie #1A Nachhaltige Investitionen umfasst nachhaltige Investitionen
mit ökologischen oder sozialen Zielen.
- Die Unterkategorie #1B Andere ökologische oder soziale Merkmale umfasst
Investitionen, die auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind, aber nicht
als nachhaltige Investitionen eingestuft werden.
Wir richten die Kapitalanlage an sozialen, ethischen und ökologischen Kriterien aus. Diese gelten für 100 Prozent unserer Anlagen. Zum jetzigen Zeitpunkt besteht keine Mindestverpflichtung zu einem bestimmten Anteil an Investitionen; die nach Taxonomieverordnung EU 2020/852 Art. 3 und Art. 9 und Offenlegungsverordnung Art. 2 Nr. 17 als nachhaltig einzustufen sind.
Unter die Kategorie „#2 Andere Investitionen" fallen Anlagen, die sich bereits im Bestand befinden, aber durch kontroverse Verhaltensweisen des Emittenten oder in Folge der Verschärfung unserer Kriterien nicht (mehr) unseren Ausschlusskriterien entsprechen.
f) Überwachung der ökologischen oder sozialen Merkmale
Wie im Abschnitt „Anlagestrategie" dargelegt, werden Neuanlagen in allen Assetklassen auf Basis der vorhergehend aufgeführten Ausschluss- und Positivkriterien bewertet. Zusammen mit dem extern besetzten Nachhaltigkeitsrat, in Diskussionen mit Mitgliedern, in jährlichen Beratungen mit dem Aufsichtsrat und in enger Konsultation mit einer ESG-Ratingagentur haben wir diese Kriterien in den vergangenen Jahren weiterentwickelt.
Nach der Investition gibt es einen regelmäßigen Überprüfungsturnus für alle Emittenten, in die wir investiert sind. Anlagen, die mehr als 5% des Kapitalbestandes ausmachen oder Emittenten, bei denen ein Risiko für die Verletzung von Ausschlusskriterien besteht, werden mindestens einmal jährlich überprüft. Anlagen, die weniger als 5% des Kapitalbestandes ausmachen oder Emittenten, bei denen ein geringes Risiko für die Verletzung von Ausschlusskriterien besteht, werden alle drei Jahre durch neue externe bzw. interne Ratings überprüft. Ein abweichendes Vorgehen wählen wir für unsere Immobilien im Direktbestand. Hier erfolgt die Überprüfung im Turnus alle 5 Jahre.
Ein weiterer Überwachungsschritt für das gesamte Portfolio ergibt sich durch die jährlich zu veröffentlichende „Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren". Die für diese Prüfung erforderlichen Daten werden ebenfalls von imug rating bezogen und dann durch die Abteilung Kapitalanlagen überprüft. Investitionen, bei denen nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren oder Verstöße gegen Ausschlusskriterien festgestellt wurden, werden bei vertretbarem Marktwert verkauft.
Diese dargestellten Prozesse werden jährlich vom Wirtschaftsprüfer unabhängig überprüft.
g) Methoden
Die Prüfung der Einhaltung sozialer und ökologischer Merkmale orientiert sich für alle Assetklassen explizit an den in den Ausschlusskriterien festgelegten Nachhaltigkeitsindikatoren. Für einige der Ausschlusskriterien wurden Schwellwerte und Umsatzgrenzen definiert, die auch angeben, ab wann ein Titel nicht gekauft werden darf bzw. auf die Verkaufsliste gesetzt werden muss.
Für die Prüfung von Investitionen in Unternehmen oder Kreditinstitute bilden ESG-Ratings der externen Ratingagentur imug rating oder – sofern ein solches ESG-Rating nicht bezogen werden kann – eigene Recherchen die Grundlage für die Überprüfung. Fester Bestandteil der Unternehmensbewertung der externen Ratingagentur ist die Überprüfung der Richtlinien und Managementstrukturen für ESG-Bereiche (Environment, Human Resources, Human Rights, Business Behaviour, Corporate Governance) eines Unternehmens. Ergänzt wird dieses Bild durch einen Report zu den Kontroversen eines Unternehmens. Ein weiterer Bestandteil der Unternehmensbewertung der Ratingagentur ist die Überprüfung, ob die Unternehmen die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen, die Internationalen Menschenrechte und die ILO-Kernarbeitsnormen einhalten. Dieser Report legt auch dar, wie das Unternehmen mit eventuellen Verstößen umgeht. Abhängig vom Ergebnis des Ratings und der Schwere und Häufigkeit der Verstöße wird über die Weiterverfolgung der Investition entschieden.
Für die Prüfung von Investitionen in Staatsanleihen nutzen wir ebenfalls Daten der externen Ratingagentur imug rating. Diese überprüft die Einhaltung international anerkannter Standards, um, unter anderem, Verstöße gegen politische und demokratische Rechte, Menschenrechtsabkommen, Korruption oder Konventionen zu kontroversen Waffen auszuschließen. Zur Bewertung der Ausrichtung auf Klimaziele wird von uns neben der Unterzeichnung des Klimaabkommens von Paris der Umgang eines Staates mit Klimarisiken über den Climate Change Performance Index Score von Germanwatch bewertet. Es wird nicht in Staaten investiert, deren Score über 60 liegt.
Die Prüfung von Investitionen in Immobilien beruht auf dem nWert-Gutachten der GLS Immowert GmbH. Bei diesem handelt es sich um ein Marktwertgutachten, das auch die Nachhaltigkeit bewertet. Wesentliche Bausteine für das Rating sind die Zukunftsfähigkeit, der Nutzer:innenkomfort, die Infrastruktur und Umgebung der Immobilie, der Ressourcenverbrauch, der lokale Naturraum sowie die Kosten- und Erlössituation.
In einer internen Nachhaltigkeitseinstufung werden die Ergebnisse der Ratings für die verschiedenen Assetklassen vom Kapitalanlageteam diskutiert und abschließend in verschiedene Ratingklassen eingeordnet. Die Ausschlusskriterien werden bei ergänzt um Positivkriterien, die in die Entscheidung zur Investition in Titel aller Assetklassen einbezogen werden. Anlagen mit den Einstufungen „Vorreiter", „positiv" und „neutral" verstoßen nicht gegen unsere Ausschlusskriterien, unterscheiden sich aber in dem Umfang, in dem die ergänzenden Positivkriterien erfüllt werden. Negativ eingestufte Anlagen verstoßen gegen unsere Ausschlusskriterien.
h) Datenquellen und -verarbeitung
Als Grundlage der Nachhaltigkeitsbewertung beziehen wir ESG-Ratings und Staatenratings von imug rating, einer externen Ratingagentur aus Hannover. Darüber hinaus wird die Verwendung frei verfügbarer Nachhaltigkeitsratings anderer anerkannter Ratingagenturen oder die Erstellung einer eigenen Bewertung (bei sehr guter Datenlage) nicht ausgeschlossen.
Die Berichterstattung zu den nachteiligen Auswirkungen von Investitionen auf Nachhaltigkeitsfaktoren basiert für Unternehmen und Kreditinstitute auf der Datenlieferung "SFDR-PAI" von imug Rating aus Mai 2023. Diese umfasst Daten zu den verpflichtenden PAI-Indikatoren.
Bei den Unternehmen ist für einige Indikatoren als Bezugsgröße der Unternehmenswert zu verwenden. Der jeweilige Unternehmenswert wurde über die NordLB aus Bloomberg ermittelt. Für die Immobilien im Portfolio wurde die Energieeffizienz auf Basis der Energieausweise ermittelt, die von externen Anbietern erstellt wurden. Derzeit liegen nicht für alle Immobilien diese Daten vollständig vor. Eine weitere Datenquelle waren vom Anbieter CAALA (München) erstellte CO2-Risikoanlysen.
Für die Staatenbewertung werden Daten von imug rating ergänzt um eine eigene Recherche auf Basis von Daten on Freedomhouse, Transparency International sowie ICAN Deutschland e.V. (International Campaign to Abolish Nuclear weapons, ICAN).
Die für die Bewertung erforderlichen Daten erhalten wir in Form von Reports als PDF bzw. als Datenlisten in Microsoft Excel. Die Verarbeitung erfolgt in Microsoft Excel, wobei auffällige Daten geprüft und gegebenenfalls mit den Datenlieferanten geklärt werden. Die Hannoversche Alterskasse und die Hannoversche Pensionskasse verwenden keine selbst geschätzten Daten. In den Daten der externen Datenlieferanten können Schätzdaten enthalten sein. Der Anteil ist nicht bekannt, wird aber als gering angenommen.
i) Beschränkungen hinsichtlich der Methoden und Daten
Nicht für alle Emittenten liegen standardisierte ESG-Ratings unseres externen Datenanbieters imug rating vor. Teilweise wird daher beispielsweise auf ein Rating der jeweiligen Muttergesellschaft zurückgegriffen, oder es wird ein maßgeschneidertes Rating für uns erstellt, das unsere Ausschlusskriterien zur Grundlage hat. Die Überprüfung und Einhaltung der von uns definierten Ausschusskriterien und der sozialen und ökologischen Merkmale der Investitionen ist damit gewährleistet.
Für die Berichterstattung zu den nachteiligen Auswirkungen von Investitionen auf Nachhaltigkeitsfaktoren liegen zum jetzigen Zeitpunkt nicht für alle verpflichtenden Indikatoren die erforderlichen Daten bzw. die erforderlichen Bezugsgrößen vor. Dies betrifft insbesondere die Verfügbarkeit des Unternehmenswertes. Auch hinsichtlich der Offenlegung zu den sonstigen Nachhaltigkeitsfaktoren, die zur Ermittlung und Bewertung zusätzlicher wichtiger nachteiliger Auswirkungen auf einen Nachhaltigkeitsfaktor herangezogen werden sollen, konnten in diesem Berichtsjahr nicht alle Indikatoren messbar dargestellt werden. Entsprechend lassen sich die Kennzahlen bisher nur für einen Bruchteil des Kapitalanlagebestandes ermitteln.
j) Sorgfaltspflicht
Die Kapitalanlage der Hannoverschen Alterskasse und der Hannoverschen Pensionskasse basiert auf den qualitativen und quantitativen Anforderungen des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) in Verbindung mit der jeweils gültigen Anlageverordnung (AnlV), den ergänzenden Rundschreiben der BaFin und der jeweils gültigen Kapitalanlagestrategie und Anlagerichtlinie der Hannoverschen Alterskasse VVaG und Hannoverschen Pensionskasse VVaG. Beide Kassen haben ein Risikosteuerungs- und –controllingsystem implementiert, das eine angemessene Identifizierung, Beurteilung, Steuerung und Kommunikation wesentlicher Risiken umfasst. Im Hinblick auf die Sicherung der Vermögenswerte erfolgt die Überwachung der sozialen und ökologischen Merkmale in den im gleichnamigen Abschnitt beschriebenen Terminzyklen und Prozessen durch die Mitarbeitenden des Bereichs Kapitalanlagen. Die Ergebnisse werden regelmäßig an den Vorstand und das Risikomanagement berichtet. Einmal jährlich wird ein Risikobericht erstellt, der auch mit dem Aufsichtsrat vorgelegt wird.
Bei Käufen und Verkäufen von Kapitalanlagen wird der Treuhänder für das Sicherungsvermögen informiert. Zudem erfolgen jährlich Prozess- und inhaltsbezogene Prüfungen durch die interne Revision sowie durch den Wirtschaftsprüfer im Rahmen der Jahresabschlussprüfung.
k) Mitwirkungspolitik
Die Hannoverschen Alterskasse und die Hannoverschen Pensionskasse verfolgen aufgrund ihrer Größe und der nur sehr wenigen Aktieninvestments eine sehr begrenzte Mitwirkungspolitik und berichten darüber in ihrem jährlichen Transparenz- und Investitionsbericht. Alle Aktivitäten im Rahmen der Mitwirkungspolitik erfolgen aus dem Impuls heraus, einen Beitrag zu den notwendigen gesellschaftlichen Veränderungen zu leisten und stehen im Bezug zu den durch die Ausschluss- und Positivkriterien abgedeckten Nachhaltigkeitsindikatoren.
l) Bestimmter Referenzwert
Es wurde kein Index als Referenzwert für die Erreichung der mit dem Finanzprodukt beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale bestimmt.
Historie der Veröffentlichungen
Die nachhaltige Ausrichtung aller unserer Investitionen ist ein Weg, auf dem wir uns gesellschaftlich befinden. Dementsprechend wird es Änderungen und Anpassungsbedarf geben. Auf unserer Internetseite unter Publikationen finden Sie daher eine Historie zur Nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegung.
Weiter Veröffentlichungen rund um unsere nachhaltige Geldanlage:
Über den gesetzlichen Anspruch hinaus veröffentlichen wir weitere Informationen. Unter anderem bekommen Sie über unseren jährlichen Transparenz- und Investitionsbericht einen Überblick, was wir im vergangenen Geschäftsjahr inhaltlich konkret für Sie bewegt haben.
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