Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegung
Die EU-Verordnung 2019/2088 vom 27. November 2019 verpflichtet den Finanzdienstleistungssektor, Transparenz über die Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken herzustellen (Offenlegungsverordnung).
Die Hannoversche Alterskasse VVaG und die Hannoversche Pensionskasse VVaG (kurz: Hannoversche Kassen oder HK) sind als regulierte Pensionskassen und Einrichtungen der betrieblichen Altersvorsorge (EbAV) „Finanzmarktteilnehmer" nach Artikel 2, 1c) der Offenlegungsverordnung.
Die nachfolgenden Ausführungen gelten für unsere komplette Kapitalanlage, inklusive aller Durchführungswege und Tarife.
Anforderungen der OffenlegungsVerordnung
Informationen zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungsprozessen (Artikel 3 – EU-Verordnung 2019/2088)
Die Hannoverschen Kassen verfolgen seit ihrer Gründung im Jahr 1985 eine Ausrichtung ihrer Geldanlage nach sozialen und ökologischen Merkmalen im Sinne der Versicherten. 2013 wurde dieser Ansatz professionalisiert und in das moderne Nachhaltigkeitsverständnis, wie wir es heute kennen, überführt.
Wir verstehen Nachhaltigkeit als integralen Bestandteil all unserer Aktivitäten, der sich nicht nur in unseren Geldanlagen, sondern auch in den anderen Unternehmensbereichen widerspiegelt. Für unsere Kapitalanlage gelten die Ziele Sicherheit, Qualität, Liquidität und Rentabilität. Darüber hinaus berücksichtigen wir in allen Anlageklassen und bei allen Anlageentscheidungen differenzierte Nachhaltigkeitskriterien, die auch vor dem Hintergrund der Risikovorsorge mit einbezogen werden. Unsere Kriterien gelten sowohl für Direktinvestitionen als auch für Anlagen in Fonds.
Die Beachtung von Nachhaltigkeitskriterien bei der Bewertung unserer Geldanlagen ermöglicht einen 360-Grad-Blick auf den Schuldner. Dadurch sind wir in der Lage, umfassendere Anlageentscheidungen zu treffen als mit der alleinigen Betrachtung finanzieller Aspekte. Dementsprechend wird die Nachhaltigkeit jeder Investition vor der Investition anhand unserer Kriterien überprüft und jede Anlage, die sich in unserem Bestand befindet, regelmäßig (mind. alle 3 Jahre) überprüft. Anlagen, die gegen unsere Ausschlusskriterien verstoßen, dürfen nicht erworben werden und sollte eine Anlage während der Haltedauer gegen die Ausschlusskriterien verstoßen, wird sie veräußert, sobald dies ohne wirtschaftlichen Schaden möglich ist. Die Überprüfung erfolgt durch die Abteilung Kapitalanlagen ggf. unter Zuhilfenahme externer Nachhaltigkeitsratings, soweit Informationen nicht frei verfügbar sind. Die Ergebnisse werden regelmäßig an den Vorstand berichtet.
Durch den Ansatz der Vermeidung von Anlagen, die gegen wesentliche Elemente der Nachhaltigkeit verstoßen, sind unsere Kriterien grundsätzlich dazu geeignet, Nachhaltigkeitsrisiken zu vermeiden.
Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Artikel 4 und Artikel 7 – EU-Verordnung 2019/2088)
Die Hannoversche Alterskasse VVaG und die Hannoversche Pensionskasse VVaG berücksichtigen die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen ihrer Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Die nachfolgenden Erklärungen zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen sind jährlich zu erstellen.
- Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren Hannoversche Alterskasse VVaG – Version 2
- Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren Hannoversche Pensionskasse VVaG – Version 2
Erklärung zur Vergütungspolitik im Zusammenhang mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken (Artikel 5 – EU-Verordnung 2019/2088)
Alle Mitarbeitenden der Hannoverschen Kassen, inkl. des Vorstands, erhalten ein Fixgehalt und keinerlei variable Vergütung. Da das Geschäftsmodell, die Satzung und das Leitbild der Hannoverschen Kassen auf eine sichere und nachhaltige Rente abzielen, ist die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitschancen und -Risiken integraler Bestandteil jeglichen Handelns und kein Bestandteil der Vergütungspolitik.
Transparenz in den Vorvertraglichen Informationen (Artikel 6 und 8 – EU-Verordnung 2019/2088)
Bei allen Durchführungswegen und Tarifen der Hannoverschen Alterskasse VVaG und der Hannoverschen Pensionskasse VVaG handelt es sich um Finanzprodukte mit ökologischen und sozialen Merkmalen gem. der Verordnung. Die Offenlegungsverordnung beschreibt ein festes Vorgehen und bietet ein Formular zum Ausweis der Informationen in vorvertraglichen Informationen.
Entsprechend Art. 6 und 8 der EU-Verordnung 2019/2088 haben die Hannoversche Pensionskasse VVaG und die Hannoversche Alterskasse VVaG ihre Vorvertraglichen Informationen um die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken (Artikel 6) und Transparenz bei der Bewerbung ökologischer oder sozialer Merkmale (Artikel 8) ergänzt.
Informationen zu ökologischen und sozialen Merkmalen unseres Produktes finden sich im Anhang dieses Dokumentes:
- Vorvertragliche Informationen nach Art. 8 Abs. 1, 2 und 2a der Verordnung (EU) 2019/2088 und Art. 6 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2020/852 genannten Finanzprodukten –
Hannoversche Alterskasse VVaG – Version 2 - Vorvertragliche Informationen nach Art. 8 Abs. 1, 2 und 2a der Verordnung (EU) 2019/2088 und Art. 6 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2020/852 genannten Finanzprodukten –
Hannoversche Pensionskasse VVaG – Version 2
Die „Vorvertragliche Informationen nach Art. 8 Abs. 1, 2 und 2a der Verordnung (EU) 2019/2088 und Art. 6 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2020/852 genannten Finanzprodukten (Offenlegungsverordnung) – Hannoversche Pensionskasse VVaG" wurden ergänzend in das „Merkblatt betriebliche Altersversorgung mit der Hannoverschen Pensionskasse VVaG" eingearbeitet.
Offenlegung von Produktinformationen für Finanzprodukte, mit denen ökologische oder soziale Merkmale beworben werden, auf der Internetseite (Artikel 10 – EU-Verordnung 2019/2088)
Zusammenfassung
Die Hannoversche Alterskasse und die Hannoversche Pensionskasse sind Einrichtungen der betrieblichen Alters-
versorgung. Als Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit (VVaG) bieten die beiden Kassen unterschiedliche Tarife und Durchführungswege für die betriebliche Altersversorgung (bAV) an. Jede Kasse hat ein Sicherungsvermögen für alle Durchführungswege und Tarife.
Die vorliegende Veröffentlichung bezieht sich auf alle Durchführungswege und Tarife beider Kassen und die nachfolgenden Informationen gelten für den gesamten Kapitalbestand.
Kein nachhaltiges Investitionsziel
Mit diesem Finanzprodukt werden ökologische oder soziale Merkmale beworben, aber keine nachhaltigen Investitionen, nach Definition der EU-Verordnungen, angestrebt.
Zum jetzigen Zeitpunkt besteht keine Mindestverpflichtung zu einem bestimmten Anteil an Investitionen, die nach der Taxonomieverordnung EU 2020/852 Art. 3 und Art. 9 und Offenlegungsverordnung EU 2019/2088 Art. 2 Nr. 17 als nachhaltig einzustufen sind.
Gleichzeitig leisten unsere Ausschlusskriterien und Prüfprozesse, die für 100% unserer Anlagen gelten, jedoch einen Beitrag zum Schutz der Umwelt und zur Erreichung sozialer Werte. Die Festlegung einer Mindestquote für nachhaltige Investitionen und die damit verbundenen Konsequenzen für Pensionskassen werden aktuell intern diskutiert.
Mit dem Finanzprodukt werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt.
Ökologische oder soziale Merkmale des Finanzprodukts
Der größte Hebel einer Pensionskasse zur Förderung einer nachhaltigen Wirtschaft ist die nachhaltige Kapitalanlage der Versichertengelder. Unsere Versicherten und Mitglieder wollen, dass wir ihr Geld sicher, rentabel und nachhaltig wirksam zugleich anlegen. Die Wirksamkeit der nachhaltigen Kapitalanlage zielt auf Lösungen, die dazu beitragen, dass Mensch und Natur in Einklang leben können, z. B. durch erneuerbare Energien, nachhaltige Ernährung, nachhaltige Land- und Forstwirtschaft, nachhaltiges Wohnen, Bildung und Kultur, Soziales und Gesundheit sowie durch nachhaltige Mobilität und die auf diese Weise soziale und ökologische Merkmale erfüllen. Wir haben je Anlageklassen spezifische soziale, ethische und ökologische Kriterien definiert. Die Hannoverschen Kassen schließen u.a. Investitionen in Emittenten aus, die Menschenrechte verletzen, gegen Umweltkonventionen verstoßen, Waffen produzieren oder in Korruptionsfälle verwickelt sind.
Eine Übersicht unserer Kriterien veröffentlichen wir auf unserer Internetseite unter „Nachhaltigkeit in den Hannoverschen Kassen". (https://www.hannoversche-kassen.de/ueber-uns/publikationen/)
Anlagestrategie
Für die Kapitalanlage gelten die Ziele Sicherheit, Qualität, Liquidität und Rentabilität. Darüber hinaus berücksichtigen
wir in allen Anlageklassen und bei allen Anlageentscheidungen differenzierte Nachhaltigkeitskriterien, die auch vor dem Hintergrund der Risikovorsorge zu betrachten sind. Die Beachtung von ESG-Kriterien (Environmental, Social und Governance) bei der Bewertung von Investitionsobjekten ermöglicht einen 360-Grad-Blick auf Unternehmen und Emittenten. Wir sind so in der Lage, umfassendere Anlageentscheidungen zu treffen als es allein mit der Fokussierung auf finanzielle Aspekte möglich wäre.
Ein Großteil unserer Anlagen ist im Bereich der festverzinslichen Wertpapiere, die im Direktbestand gehalten werden, investiert. Dabei handelt es sich um Anleihen von europäischen Staaten, deutschen Bundesländern, europäischen Regionen, nachhaltigen Unternehmen, sowie Pfandbriefe und Green- bzw. Social-Bonds, die grundsätzlich bis zur Fälligkeit gehalten werden (Buy-and-Hold-Ansatz), eine sehr gute Bonität aufweisen, auf Euro lauten und unsere Nachhaltigkeitskriterien einhalten. Daneben erfolgen ausgewählte Anlagen in Immobilien, Aktienfonds und Beteiligungen, die einen positiven Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung leisten.
Die aktuelle Zusammensetzung des Portfolios sowie umfassende Informationen zur Mitwirkungspolitik finden Sie auf unserer Internetseite unter:
https://www.hannoversche-kassen.de/Nachhaltige_Kapitalanlagen/Kapitalanlage_im_Detail/
Unsere Nachhaltigkeitskriterien haben wir in einer separaten „Nachhaltigkeitsleitlinie Kapitalanlagen der Hannoverschen Kassen" dokumentiert und in Zusammenarbeit mit ihrem Nachhaltigkeitsrat stetig weiterentwickelt, um dem eignen Anspruch, dem Anspruch unserer Mitglieder und Versicherten, aber auch den gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen. In der Umsetzung werden bestimmte Anlageformen vollständig ausgeschlossen. Im Rahmen der Emittentenprüfung wenden wir vor einer Kapitalanlage Ausschluss-, Negativ- und Positivkriterien an. Außerdem überprüfen wir während der Haltedauer einer Kapitalanlage, , ob die Emittenten unsere Nachhaltigkeitskriterien weiterhin einhalten.
Aus unserer Sicht ist eine umfangreiche Transparenz über das eigene Handeln ein wesentlicher Baustein für den Erfolg der ökologischen und sozialen Transformation. Aufgrund unserem hohen Transparenzanspruches veröffentlichen wir jährlich einen freiwilligen Transparenz- und Investitionsbericht, in dem wir alle getätigten Neuanlagen, Verkäufe und Fälligkeiten offenlegen.
Zudem haben wir die UN-Prinzipien für verantwortliches Investieren unterzeichnet und veröffentlichen jährlich einen Fortschrittsbericht auf der Website.
Weitere Informationen zu unserer Anlagestrategie finden Sie in unserer Veröffentlichung „Erklärung zu den Grundsätzen der Anlagepolitik der Hannoverschen Kassen" gemäß § 234 i Versicherungsaufsichtsgesetz unter https://www.hannoversche-kassen.de/ueber-uns/publikationen/
Aufteilung der Investitionen
Wir richten die Kapitalanlage an den oben dargestellten sozialen, ethischen und ökologischen Merkmalen aus (Kategorie #1B). Diese gelten für alle unsere Anlagen. Die Erfüllung sozialer und ökologischer Merkmale wird regelmäßig überwacht. Kapitalanlagen, bei denen sich während der Haltedauer ein Verstoß gegen unsere Nachhaltigkeitskriterien ergibt, werden als „#2 Andere" eingestuft.
Zum jetzigen Zeitpunkt besteht keine Mindestverpflichtung zu einem bestimmten Anteil an Investitionen die nach Taxonomieverordnung Art. 3 und Art. 9 und Offenlegungsverordnung Art. 2 Nr. 17 als nachhaltig einzustufen sind. Dennoch tätigen wir auch Kapitalanlagen, die im Sinne der EU-Taxonomie taxonomiefähig oder taxonomiekonform sind. Taxonomiefähige bzw. -konforme Kapitalanlagen der Hannoverschen Kassen können sich aus Investitionen in erneuerbare Energien, in als taxonomiekonform ausgewiesene Anteile von Fonds nach Offenlegungsverordnung Art. 8 und 9, in Green, Social bzw. Sustainable Bonds und in Unternehmensanleihen, zu denen ein externes Nachhaltigkeitsrating vorliegt, ergeben.
#1 Ausgerichtet auf ökologische und soziale Merkmale umfasst Investitionen des Finanzprodukts, die zur Erreichung der beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale getätigt wurden.
#2 Andere Investitionen umfasst die übrigen Investitionen des Finanzprodukts,
die weder auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind noch als nachhaltige Investitionen eingestuft werden.
Die Kategorie #1 Ausgerichtet auf ökologische oder soziale Merkmale umfasst folgende Unterkategorien:
- Die Unterkategorie #1A Nachhaltige Investitionen umfasst nachhaltige Investitionen mit
ökologischen oder sozialen Zielen.
- Die Unterkategorie #1B Andere ökologische oder soziale Merkmale umfasst Investitionen,
die auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind, aber nicht als nachhaltige
Investitionen eingestuft werden.
Überwachung der ökologischen oder sozialen Merkmale
Die Nachhaltigkeit unserer Anlagen stellen wir im gesamten Investmentprozess sicher. So schließen wir bestimmte Anlageformen aus. Während der konkreten Prüfung einer Anlage finden die Negativ- und Positivkriterien Anwendung. In einem weiteren Schritt überprüfen und bewerten wir während Haltedauer unseren gesamten Bestand an Kapitalanlagen. Zusammen mit unserem extern besetzten Nachhaltigkeitsrat, in Diskussionen mit unseren Mitgliedern, in jährlichen Beratungen mit dem Aufsichtsrat und in enger Konsultation mit einer ESG-Ratingagentur haben wir unsere Nachhaltigkeitskriterien in den vergangenen Jahren stetig weiterentwickelt.
Für die Bewertung nutzen wir vor allem Nachhaltigkeitsratings von EthiFinance, einer unabhängigen europäischen Rating-, Research- und Beratungsgruppe mit Fokus auf nachhaltige Finanzen und Entwicklung. Weiterhin greifen wir bei der Bewertung auf frei verfügbarer Nachhaltigkeitsratings anderer anerkannter Ratingagenturen zurück. Wir führen eigene Recherchen zu den Emittenten durch (z.B. Datengewinnung aus Geschäfts- und Nachhaltigkeitsberichten) – vor allem wenn externe Nachhaltigkeitsratings nicht verfügbar sind. Zur Überprüfung der Veröffentlichungen von Emittenten nutzen wir das Internet zur Kontroversrecherche sowie nach Möglichkeit frei verfügbare Informationen von NGOs wie Transparency International oder Urgewald.
Vor allen Neuinvestitionen sowie zur regelmäßigen Überprüfung der vorhandenen Kapitalanlagen nehmen wir eine interne Nachhaltigkeitseinstufung vor. Hierin erfassen wir die Ergebnisse der Nachhaltigkeitsratings, diskutieren diese im Kapitalanlageteam und ordnen die Kapitalanlagen in verschiedene Ratingstufen ein. Kapitalanlagen mit den Einstufungen in den Ratingstufen „Vorreiter", „positiv" und „neutral" verstoßen nicht gegen unsere Ausschlusskriterien, unterscheiden sich aber in dem Umfang, in dem die ergänzenden Positivkriterien erfüllt werden. In der Ratingstufe „negativ" eingestufte Kapitalanlagen verstoßen gegen unsere Ausschlusskriterien. Neuanlagen, die gegen die Ausschlusskriterien verstoßen, sind unzulässig. Dennoch kann es vorkommen, dass Kapitalanlagen, die sich bereits im Bestand befinden, durch kontroverse Verhaltensweisen des Emittenten oder in Folge der Verschärfung unserer Kriterien nicht (mehr) unseren Ausschlusskriterien entsprechen. In diesem Fall gilt, dass wir diese Kapitalanlagen nicht um jeden Preis veräußern. Sollte sich eine ertragsneutrale Möglichkeit zum Verkauf ergeben, nutzen wir diese.
Während der Haltdauer einer Kapitalanlage gibt es einen regelmäßigen Überprüfungsturnus für alle Emittenten,
in die wir investiert haben. Anlagen, die mehr als 5% des Kapitalanlagebestandes ausmachen oder Emittenten, bei denen ein Risiko für die Verletzung von Ausschluss- und Negativkriterien besteht, überprüfen wir mindestens einmal jährlich. Kapitalanlagen, die weniger als 5% des Kapitalanlagebestandes ausmachen oder Emittenten, bei denen ein geringes Risiko für die Verletzung von Ausschlusskriterien besteht, überprüfen wir alle drei Jahre durch neue externe bzw. interne Nachhaltigkeitsratings. Ein abweichendes Vorgehen wählen wir für unsere Immobilien im Direktbestand. Hier erfolgt die Überprüfung im Turnus alle 5 Jahre.
Ein weiterer Überwachungsschritt für das gesamte Portfolio ist die „Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Aus-
wirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren". Diese Erklärung erfolgt jährlich und ist auf unserer Homepage unter https://www.hannoversche-kassen.de/ueber-uns/Publikationen/ öffentlich einsehbar. Die erforderlichen Daten beziehen wir aus qualifizierten externen Quellen. Die Auswertung und Verarbeitung der Daten erfolgen in der Abteilung Kapitalanlagen. Investitionen, bei denen wir Verstöße gegen Ausschlusskriterien feststellen, verkaufen wir bei vertretbarem Marktwert.
Diese dargestellten Prozesse der Nachhaltigkeitsbewertung und Überwachung prüft jährlich ein unabhängiger Wirtschaftsprüfer.
Methoden
Die Prüfung der Einhaltung sozialer und ökologischer Merkmale orientiert sich für alle Anlageklassen (Unternehmens-
anleihen, Staats-/Länderanleihen, Immobilien und Investmentvermögen), an unseren Bewertungskriterien. Für einige der Bewertungskriterien haben wir Schwellwerte und Umsatzgrenzen definiert, die auch angeben, ab wann eine Kapitalanlage nicht getätigt werden darf bzw. auf die Verkaufsliste gesetzt werden muss.
Für die Prüfung von Investitionen in Unternehmen und Kreditinstitute bilden ESG-Ratings externer Ratingagenturen die Grundlage. Sofern ein ESG-Rating nicht verfügbar ist, führen wir eigenen Recherchen durch. Fester Bestandteil der Unternehmensbewertung durch eine externe Ratingagentur ist die Überprüfung der Richtlinien und Management-
strukturen für die zentralen ESG-Bereiche eines Unternehmens (vor allem Environment, Human Resources, Human Rights, Business Behaviour, Corporate Governance). Ergänzt wird dieses Bild durch einen Report zu den Kontroversen eines Unternehmens. Ein weiterer Bestandteil der Unternehmensbewertung durch die Ratingagentur ist die Überprüfung, ob die Unternehmen die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen, die Internationalen Menschenrechte und die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation einhalten. Dieser Report legt auch dar, wie das Unternehmen mit eventuellen Verstößen gegen diese Vorgaben umgeht.
Für die Prüfung von Investitionen in Staats- und Länderanleihen nutzen wir ebenfalls Daten einer externen Rating-
agentur. Diese überprüft die Einhaltung international anerkannter Standards, um, unter anderem, Verstöße gegen politische und demokratische Rechte, Menschenrechtsabkommen, Korruption oder Konventionen zu kontroversen Waffen auszuschließen. Zur Bewertung der Ausrichtung auf Klimaziele wird von uns neben der Unterzeichnung des Klimaabkommens von Paris der Umgang eines Staates mit Klimarisiken über den Climate Change Performance Index Score von Germanwatch e.V. bewertet. Es wird nur in Staaten investiert, deren Score über 60 liegt und eine positive Entwicklung zeigt.
Die Prüfung von Investitionen in Immobilien beruht u.a. auf dem nWert-Gutachten der GLS Immowert GmbH. Bei diesem handelt es sich um ein Marktwertgutachten, das auch die Nachhaltigkeit bewertet. Wesentliche Bausteine für das Rating sind die Zukunftsfähigkeit, der Nutzer:innenkomfort, die Infrastruktur und Umgebung der Immobilie, der Ressourcenverbrauch, der lokale Naturraum sowie die Kosten- und Erlössituation.
Anteile an Investmentvermögen (Fonds) erwerben wir nur, wenn das Fondvermögen zu 50 Prozent oder mehr in Produkte und Dienstleistungen zur Lösung gesellschaftlicher Probleme investiert wird, z.B. erneuerbare Energien, nachhaltiges Wohnen und Bildung. Außerdem muss der Verwalter des Investmentvermögens u.a. über einen beratenden Anlageausschuss zu Fragen der Nachhaltigkeit verfügen und seinen Anlageentscheidungen detaillierte ESG-Kriterien zugrunde legen.
Datenquellen und -verarbeitung
Datenquellen:
Überprüfung der Ausschluss- und Positivkriterien von Unternehmen, Kreditinstituten, Staaten, deutschen Bundesländern und europäischen Regionen | Nachhaltigkeitsrating Ethifinance, frei verfügbarer Nachhaltigkeitsratings anerkannter Ratingagenturen oder Eigenbewertung auf Basis u.a. von Geschäfts- und Nachhaltigkeits-berichten, Sustainable Development Reports und NGO's wie Transparency International, Freedom House, Germanwatch, ICAN Deutschland e.V. und Urgewald |
Überprüfung der Ausschluss- und Positivkriterien von Immobilien | Energieausweis, CO2-Risikoanalyse von CAALA, nWert-Gutachten der GLS ImmoWert GmbH |
Überprüfung der Ausschluss- und Positivkriterien für Anteile und Aktien an Investmentvermögen | Fondunterlagen, Quartalsberichte und Nachhaltigkeitsbericht des Fonds |
Bericht zu den nachteiligen Auswirkungen von Investitionen auf Nachhaltigkeitsfaktoren von Unternehmen, Kreditinstituten, Staaten und Ländern | Datenlieferung von Ethifinance, Ergebnis der Überprüfung der Ausschluss- und Positivkriterien, Informationen von Handelspartnern zu den Unternehmenswerten |
Bericht zu den nachteiligen Auswirkungen von Investitionen auf Nachhaltigkeitsfaktoren von Immobilien | Energieausweis, CO2-Risikoanalyse von CAALA |
Bericht zu den nachteiligen Auswirkungen von Investitionen auf Nachhaltigkeitsfaktoren von Anteilen und Aktien an Investmentvermögen | PAI-Statement des Fonds |
Marktwerte der Kapitalanlagen | Je nach Art der Kapitalanlage: u.a. Börsenkurse der London Stock Exchange Group, Angaben von Kreditinstituten, Fonds- bzw. Beteiligungs- gesellschaften und eigene Berechnungen |
Datenverarbeitung:
Die erforderlichen Daten zur Nachhaltigkeit erhalten wir in Form von Reports als PDF-Dateien bzw. als Datenlisten im Microsoft-Excel-Format. Die Verarbeitung erfolgt in Microsoft Excel bzw. Word. Die Anlagenbuchhaltung erfolgt über die Standardsoftware KAVIA von ISS. Zur Abbildung der Immobilien im Direktbestand und Geldkonten wird die Finanzbuchhaltungs-Software der Firma Sage als Nebenbuch genutzt.
Beschränkungen hinsichtlich der Methoden und Daten
Nicht für alle Emittenten liegen standardisierte externe ESG-Ratings vor. Daher greifen wir z.B. auf ESG-Ratings des jeweiligen Konzerns zurück. Alternativ beauftragen wir die Erstellung eines individuellen ESG-Ratings, dass auf unseren Ausschluss-, Negativ- und Positivkriterien basiert. Die Überprüfung und Einhaltung der von uns definierten Ausschusskriterien und der sozialen und ökologischen Merkmale der Investitionen ist damit gewährleistet.
Für die jährliche Berichterstattung zu den nachteiligen Auswirkungen unserer Investitionen auf Nachhaltigkeitsfaktoren liegen nicht für alle verpflichtenden Indikatoren die erforderlichen Daten bzw. die erforderlichen Bezugsgrößen vor. Dies betrifft insbesondere die Verfügbarkeit des Unternehmenswertes. Auch in der Berichterstattung über weitere Indikatoren können wir aufgrund fehlender Daten nicht alle geforderten Messgrößen ermitteln und darstellen. Entsprechend lassen sich die Indikatoren für die jährliche Berichterstattung bisher nur für einen kleinen Anteil des Kapitalanlagebestandes ermitteln.
Sorgfaltspflicht
Die Kapitalanlage der Hannoverschen Alterskasse und der Hannoverschen Pensionskasse basiert auf den qualitativen und quantitativen Anforderungen des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) in Verbindung mit der jeweils gültigen Anlageverordnung (AnlV), den ergänzenden Rundschreiben der BaFin und der jeweils gültigen Kapitalanlagestrategie und Anlagerichtlinie der Hannoverschen Alterskasse VVaG und Hannoverschen Pensionskasse VVaG. Beide Kassen haben ein Risikosteuerungs- und –controllingsystem implementiert, das eine angemessene Identifizierung, Beurteilung, Steuerung und Kommunikation wesentlicher Risiken umfasst. Im Hinblick auf die Sicherung der Vermögenswerte erfolgt die Überwachung der sozialen und ökologischen Merkmale in den im gleichnamigen Abschnitt beschriebenen Terminzyklen und Prozessen durch das Team Kapitalanlagen. Die Ergebnisse werden regelmäßig an den Vorstand und das Risikomanagement berichtet. Einmal jährlich wird ein Risikobericht erstellt, der auch dem Aufsichtsrat vorgelegt wird.
Bei Käufen und Verkäufen von Kapitalanlagen informiert das Team Kapitalanlagen den Treuhänder für das Sicherungs-
vermögen. Zudem erfolgen jährlich Prozess- und inhaltsbezogene Prüfungen durch die interne Revision sowie durch den Wirtschaftsprüfer im Rahmen der Jahresabschlussprüfung.
Mitwirkungspolitik
Die Hannoverschen Alterskasse und die Hannoverschen Pensionskasse verfolgen aufgrund ihrer Größe und der nur sehr wenigen Aktieninvestments eine sehr begrenzte Mitwirkungspolitik und berichten darüber in ihrem jährlichen Transparenz- und Investitionsbericht. Alle Aktivitäten im Rahmen der Mitwirkungspolitik erfolgen aus dem Ansatz heraus, einen Beitrag zu den notwendigen gesellschaftlichen Veränderungen zu leisten. Die Grundlage für die Mitwirkungspolitik sind die durch die Ausschluss-, Negativ- und Positivkriterien abgedeckten Nachhaltigkeitsindikatoren.
Bestimmter Referenzwert
Es wurde kein Index als Referenzwert für die Erreichung der mit dem Finanzprodukt beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale bestimmt.
Historie der Veröffentlichungen
Die nachhaltige Ausrichtung aller unserer Investitionen ist ein Weg, auf dem wir uns gesellschaftlich befinden. Dementsprechend wird es Änderungen und Anpassungsbedarf geben. Auf unserer Internetseite unter Publikationen finden Sie daher eine Historie zur Nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegung.
Weiter Veröffentlichungen rund um unsere nachhaltige Geldanlage:
Über den gesetzlichen Anspruch hinaus veröffentlichen wir weitere Informationen. Unter anderem bekommen Sie über unseren jährlichen Transparenz- und Investitionsbericht einen Überblick, was wir im vergangenen Geschäftsjahr inhaltlich konkret für Sie bewegt haben.
Hannoversche Kassen
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30177 Hannover
Tel.: 0511.820798-50
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